Ob jemand eine rechtliche Betreuung bekommt, wird von einem Betreuungsgericht festgelegt. Man kann selbst um Hilfe bitten. Aber auch Angehörige, Nachbarn, Freunde oder Helfer können dem Gericht einen Hinweis geben, dass jemand sein Leben nicht mehr allein organisieren kann. Gründe können neben einer Demenz etwa auch eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung sein. Manche Menschen brauchen auch nur vorübergehend einen rechtlichen Betreuer, zum Beispiel nach einem Unfall. Aktuell haben etwa 1,25 Millionen Menschen in Deutschland eine gesetzliche Betreuung.